Der Beitrag

Gerade für Selbstständige ist die Frage nach dem Preis einer Krankenversicherung oft sehr wichtig. Verständlich, denn schließlich haben sie keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags übernimmt.

Im Zuge dieser Überlegung stellt sich für viele Selbstständige zunächst die Frage „gesetzlich oder privat?“. Eine Antwort hierauf ist pauschal nicht möglich, hier kommt es vor allem auf die beruflichen und familiären Umstände an.

Unser Tipp: Stellen Sie sich nicht die Frage „Was kostet die Versicherung?“ sondern „Welche Leistung bekomme ich für meinen Beitrag?“. Denn die Leistungen – ob gesetzlich zu privat oder innerhalb der privaten Tarife – fallen sehr unterschiedlich aus. Vieles ist grundsätzlich mitversichert, häufig gibt es jedoch Unterschiede bei Leistungsniveau und Höhe der Kostenübernahme. Wägen Sie gezielt ab zwischen Preis und Leistung.

Die Leistungen

Verschiedene Tarife haben unterschiedliche Leistungsstufen und kosten entsprechend mehr oder weniger. So wie überall. Sie sollten sich darüber Gedanken machen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind, wo Sie mehr Leistung wollen oder vielleicht auch Abstriche machen können. Beispielsweise ist die Akzeptanz einer schwächeren Zahnstaffel unproblematisch, wenn man gute Zähne hat und Zahnersatzmaßnahmen nicht absehbar sind. Möglicherweis lässt sich dadurch ein günstigerer Tarif finden, der ansonsten gut ausgestattet ist.

Hier ein paar Tipps zu den wichtigsten Leistungen: Achten Sie darauf, dass in allen Bereichen mindestens zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden kann. Vor allem im stationären Bereich ist dies besonders wichtig. Vergleichen Sie Ihren prozentualen Anteil an Hilfs- oder Heilmitteln, auch ein offener Hilfsmittelkatalog kann sinnvoll sein.

Im Krankenhaus sollten Sie – wie bereits erwähnt – mindestens eine Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5-facher Gebührensatz) wählen. Entscheiden Sie sich darüber hinaus für freie Arztwahl (auch als „Chefarztbehandlung“ bekannt), achten Sie bei der Gebührenordnung unbedingt darauf, dass der Tarif ohne Begrenzung der GOÄ leistet, also auch über die Höchstsätze hinaus.

Soweit ein paar konkrete Empfehlungen. Weitere Einzelheiten erhalten Sie auf Wunsch von einem unserer gesellschaftsunabhängigen Berater – zugeschnitten auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse.

Die Selbstbeteiligung

Als Selbstständiger sollten Sie besonders über die Höhe einer Selbstbeteiligung (SB) bis zu einer bestimmten Höhe nachdenken. Bei den meisten Tarifen ist die ein fester Eurobetrag pro Jahr. Rechnungen bis zu dieser Höhe begleicht der Versicherte selbst, erst nach Erreichen des vereinbarten Eigenbehalts werden die Rechnungen übernommen.

Warum ist ein Selbstbehalt überhaupt sinnvoll? Zum einen wird die Bürokratie bei den Versicherungen entlastet, wenn kleinere Beträge bis zum vereinbarten SB selbst vom Versicherten entrichtet werden und somit keinen Arbeitsprozess auslösen. Zudem richtet sich ein SB an das Kostenbewusstsein des Versicherten.

Um im Zweifel nicht am falschen Ende zu sparen, sollte man einen Tarif wählen, bei dem Vorsorgeuntersuchungen von der Selbstbeteiligung ausgenommen sind und ohne Eigenbeteiligung erstattet werden.

Die Selbstbeteiligung steht in direktem Zusammenhang mit der Beitragsrückerstattung. Hierbei gilt: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass keine Rechnungen eingereicht werden und damit steigende Aussichten auf eine Beitragsrückerstattung.

Die Beitragsrückerstattung

Kurz erklärt: Reichen Sie in einem Kalenderjahr keine Rechnungen bei Ihrer Gesellschaft ein, bedankt sich diese mit einer Beitragsrückerstattung. Meistens beträgt die Erstattung zwischen einem und drei Monatsbeiträge und richtet sich nach der Anzahl der leistungsfreien Jahre.

Auch bei der Beitragsrückerstattung gibt es häufig die Regelung, dass sich Vorsorgeuntersuchungen nicht negativ auf die Erstattung auswirken, da sie hiervon ausgenommen sind.

Steht eine Rückerstattung in Aussicht, kann es sogar sinnvoll ein, Rechnungen auch über die Selbstbeteiligung hinaus selbst zu übernehmen. Dies ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn die Beitragsrückerstattung die entsprechende Übernahme übersteigt.

Optionstarife

Einige Gesellschaften bieten umfangreiche Möglichkeiten eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Diese Möglichkeiten sind in der Regel in so genannten Optionstarifen verbrieft und kosten – wenn überhaupt – nur einen geringen Aufschlag.

Diese zusätzlichen Optionen sind sehr zu empfehlen, sichern sie doch gegen kleinen Beitrag die Wechselmöglichkeit in leistungsstärkere Tarife. Diese Tarife kosten natürlich mehr, im Fall einer schweren oder chronischen Erkrankung dürften diese Kosten jedoch zweitrangig sein, wenn Sie dadurch auf die beste medizinische Versorgung zurückgreifen können.

Die Beitragsstabilität

Niemand kann die Zukunft vorhersagen, auch wir nicht. Aber man kann aus Bilanzkennzahlen der Gesellschaften, Kalkulationsgrundlagen und der Beitragsentwicklung aus der Vergangenheit die Wahrscheinlichkeit ableiten, welche Tarife stabiler bleiben dürften als andere.

Neben Kosten und Leistungen sollten solche Werte unbedingt in die Tarifauswahl mit einbezogen werden, denn schließlich ist die Bezahlbarkeit der Beiträge mittel- und langfristig ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl des richtigen Tarifes.

Fazit

Die Wahl des richtigen Tarifes sollte von mehreren Faktoren abhängig gemacht werden. Legen Sie für sich selbst fest, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und vergleichen Sie, welcher Tarif dies zu welchem Preis bietet.

Schließen Sie mehrere Tarife in die engere Auswahl mit ein und schauen Sie sich an, wie die entsprechenden Gesellschaften hinsichtlich Bilanzkennzahlen, Beschwerdequoten und Tarifstabilität in der Vergangenheit aussehen.

All das machen wir für unsere Kunden seit über zehn Jahren. Wir freuen uns, wenn wir auch Sie gut beraten können. Aufgrund Ihrer Angaben können bieten wir Ihnen einen objektiven Vergleich und beraten Sie bei der weiteren Auswahl. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!