Der Beitrag

Häufig ist vor allem der Beitrag für Viele auf den ersten Blick eines der wichtigsten Kriterien überhaupt. Zu Recht, wenn man die Frage danach richtig stellt: Statt „Was kostet die Krankenversicherung?“ sollte man sich fragen „Was bekomme ich für mein Geld?“.

Ähnlich wie bei der Frage nach einem Auto oder einer Küche. Oder welche Antwort geben Sie auf die Frage, was eine Küche kostet? Als Angestellter haben Sie den großen Vorteil, dass Ihr Arbeitgeber den halben Beitrag übernimmt. Bei einer Küche eher selten der Fall…!

Geben Sie sich eine Preisspanne vor und schauen Sie, wie viel Leistung Sie für Ihren Beitrag erwarten können. Sie werden schnell ein Gefühl dafür bekommen, was Ihren Vorstellungen am nächsten kommt. Dabei sollten Sie auch Themen wie Beitragsrückerstattung, Selbstbehalt oder Beitragsstabilität in die Tarifauswahl mit einbeziehen.

Die Leistungen

Bleiben wir kurz noch bei dem Beispiel mit der Küche (siehe oben). Schränke, Schubladen, Kühlschrank und Herd haben sie alle, ähnlich ist es bei den Leistungen einer Krankenversicherung, und zwar unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat. Die Frage ist – um bei der Küche zu bleiben und es nicht medizinisch kompliziert zu machen – Kochmulde, Ceranfeld oder Induktion? Und das ist nur eine Frage von vielen.

Doch zurück zur Krankenversicherung: Heilpraktikerleistung, Gebührenordnung, wahlärztliche Behandlung, Zahnleistungen, Hilfsmittel – welche Leistungen sind Ihnen wichtig, wo wollen Sie TOP-Leistungen und wo sind Abstriche möglich? Haben Sie beispielsweise gute Zähne, kann eine strengere Zahnstaffel in einem Tarif in Kauf genommen werden, wenn die übrigen Leistungen passen.

Sie kennen sich nicht richtig aus? Kein Problem! Auf Wunsch zeigen wir Ihnen alle Leistungen im Vergleich, erklären Ihnen die Unterschiede und sprechen Empfehlungen aus. Auch zum Thema Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung erhalten Sie eine konkrete Empfehlung nach Ihren Vorgaben.

Die Selbstbeteiligung

Als Angestellter sollte man die Selbstbeteiligung grundsätzlich nicht allzu hoch ansetzen. Zwar gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto geringer der Beitrag. Aber schließlich zahlt der Arbeitgeber den Beitrag zur Hälfte mit, während der Selbstbehalt komplett aus eigener Tasche zu entrichten ist.

Trotzdem ist als Richtwert ein Selbstbehalt bis 600 EUR pro Jahr zu empfehlen, wenn er an die richtigen Bedingungen geknüpft ist. Es ist beispielsweise ratsam, dass Vorsorgeuntersuchungen vom Selbstbehalt ausgenommen sind, denn hier sollte man nicht dazu verleitet werden, präventive Untersuchungen ggf. aus finanziellen Gründen zu vernachlässigen.

Ein Selbstbehalt trägt darüber hinaus auch zu einer geringeren Bürokratie bei den Gesellschaften bei, da Kleinstbeiträge zunächst von jedem Versicherten selbst übernommen werden und hierfür die Bearbeitung entfällt. Liegen die Gesamtkosten eines Jahres im Rahmen des Selbstbehalts (oder knapp darüber), lohnt sich der Blick auf die Beitragsrückerstattung. Diese kann sehr unterschiedlich formuliert sein, womit wir beim nächsten Punkt wären.

Die Beitragsrückerstattung

Wenn Sie keine Rechnungen eingereicht haben, bedankt sich die Gesellschaft in den meisten Tarifen in Form einer Beitragsrückerstattung. Das bedeutet, dass Sie zwischen einem und sechs Monatsbeiträge als „Dankeschön“ zurück erhalten. Dabei gilt: je höher der vereinbarte Selbstbehalt, desto höher die Chance auf eine Beitragsrückerstattung. Selbst wenn die Rechnungen eines Jahres den Selbstbehalt übersteigen, lohnt sich die komplette Regulierung zu Gunsten der dadurch fälligen Rückerstattung.

Häufig steigt die Höhe der Rückerstattung an, wenn mehrere Jahre infolge nichts eingereicht wurde. Sind dann Leistungen fällig, z. B. aufgrund von Zahnersatz, beginnt die Staffel der Rückerstattung in der Regel von vorn – auch diese Tatsache sollte man berücksichtigen.

Es gibt Gesellschaften, die übernehmen die Berechnung für Sie – und zeigen Ihnen die günstigere Version auf. Andere streichen den Erstattungsanspruch, wenn nur eine Rechnung eingereicht wird. Auch hierzu können wir Ihnen bei Bedarf entsprechende Informationen geben.

Zwischenfazit

Bis hierhin könnten Sie – mit dem nötigen Fachwissen – anhand von Zahlen und Fakten eine Hand von Tarifen ausmachen, die in die engere Auswahl kommen. Wir würden gerne noch einen Schritt weiter gehen und Ihnen zeigen, warum sich ein Blick über den Tellerrand hinaus lohnt.

Übrigens erhalten Sie einen Tarif nirgends günstiger als bei uns, da die Tarife für alle Vertriebswege einheitlich kalkuliert sind. Unser Vergleich zwischen allen Tarifen, unser Fachwissen und unsere Erfahrung, erhalten Sie also als kostenlose Dienstleistung dazu.

Doch nun zum Blick über den Tellerrand hinaus!

Stabile Beiträge

Woran erkennt man, ob ein Tarif auch in den kommenden Jahren stabil sein wird? Und stimmt es, dass manche Tarife auf einen Schlag um 25 Prozent teurer geworden sind?

Ja, es stimmt – zumindest auf dem Papier. Denn häufig wurden Nebentarife herangezogen, die in Teilen heftig korrigiert wurden. Dass es aber auch Tarife gibt, die seit Jahren stabil sind, die nachhaltig kalkuliert sind, zum Teil sogar gesenkt wurden, erzeugt leider keine Schlagzeile, und bleibt dadurch häufig unerwähnt.

Konkret: Ein Indiz für stabile Beiträge ist die RfB-Quote einer Gesellschaft. RfB steht für Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil des Beitrags für stabile Beiträge in der Zukunft zurückgelegt wird.

Auch die Entwicklung der Beiträge in der Vergangenheit ist ein Indiz dafür, wie ein Tarif kalkuliert ist. Ein Blick auf die Historie lässt Rückschlüsse darauf zu, ob ein Tarif „gesund“ kalkuliert ist oder ob in der Vergangenheit häufig „nachgebessert“ werden musste.

Staat(t)licher Turbo: Zusätzliche Eigenvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss

Verbinden Sie zwei Vorteile und sehen Sie es als kleine Geldanlage! Sind Sie mit einer Gesellschaft zufrieden, sollten Sie über eine zusätzliche Entlastung der Beiträge im Alter nachdenken. Denn als Angestellter beteiligt sich der Arbeitgeber an diesem Entlastungsbaustein mit 50 Prozent!

Vorteil Nummer Zwei: Den verbleibenden Eigenanteil können Sie zu ca. 80 Prozent steuerlich geltend machen, erhalten als circa 30 Prozent über die Steuererklärung zurück.

Der Clou: Im Alter profitieren Sie von der Entlastung Ihres Versicherungsbeitrags – ohne steuerliche Abzüge! Denn der Beitrag wird direkt um die Entlastung reduziert und muss dadurch nicht versteuert werden.

Im heutigen Zinsumfeld eine starke Geldanlage – wenn man sie kennt! Wir kennen übrigens noch mehr, fragen Sie uns einfach.

Soviel fürs erste, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir würden uns sehr über Ihre Anfrage freuen und garantieren Ihnen eine objektive und kompetente Beratung nach Ihren Vorgaben und Wünschen.